IOM: Gli omosessuali perseguitati e costretti al lavoro coatto durante il periodo nazista rientrano nel programma della Fondazione "Memoria, Responsabilità e Futuro"

Süddeutsche Zeitung - 19.09.2001 - Bayern Seite 10 / Deutschland Seite 10 / München Seite 10

Entschädigung für 
homosexuelle NS-Opfer 

Von Marianne Heuwagen 

Berlin – Homosexuelle, die im Dritten Reich verfolgt wurden, können erstmals als Nazi-Opfer eine Entschädigung erhalten. Darauf weist eine weltweite Kampagne hin, die die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Genf jetzt gestartet hat. Die IOM zahlt nicht-jüdischen NS-Opfern Entschädigungen sowohl im Auftrag der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ als auch im Rahmen des Schweizer Bankenvergleichs. Die Anträge müssen bis zum 31.Dezember dieses Jahres eingereicht werden. 

Nach dem Gesetz zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter sind Homo sexuelle antragsberechtigt, die in der 

Nazi-Zeit für deutsche Unternehmen Zwangsarbeit geleistet haben, deren Vermögen aufgrund ihrer Verfolgung eingezogen wurde oder die durch medizinische Experimente und Kastration Schaden erlitten haben. Darüber hinaus könnten auch diejenigen Anträge stellen, denen die Einreise in die Schweiz verweigert wurde oder die dort als Flüchtling misshandelt wurden, sagte Dirk de Winter, Direktor der IOM-Entschädigungsprogramme in Berlin. Wenn das Opfer am oder nach dem 16. Februar 1999 gestorben ist, können auch die Erben einen Antrag auf Entschädigung stellen. 

„Die Kampagne ist ein vorbildliches Projekt, das alle Unterstützung verdient“, sagte Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen- Fraktion und Mitglied im Kuratorium der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Beck wies darauf hin, dass in der Zeit des Nationalsozialismus mehr als 50 000 Menschen wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Im Gegensatz zu allen anderen NS-Opfern seien die Homosexuellen bisher bei Entschädigungen aber nie berücksichtigt worden. Sie hätten zwar theoretisch nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) Ende der fünfziger Jahre Ansprüche geltend machen können. Doch hätten die Verurteilungen nach dem 1935 verschärften Paragrafen 175 Ende der fünfziger Jahre einen Höchststand erreicht, so dass eine Antragstellung einer Selbstbezichtigung gleichgekommen wäre. Deshalb hätten nur 14 homosexuelle NS-Opfer 1959 fristgerecht einen Antrag nach dem AKG gestellt. Erst am 7.Dezember 2000 hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen die Rehabilitierung homosexueller NS-Opfer beschlossen und sich gleichzeitig für die Strafverfolgung nach 1949 entschuldigt. Der Lesben- und Schwulenverband unterstützt die Informationskampagne.